UL FLugschule
Die SPL (Sport Piloten Lizenz)
Mit der Sport Piloten Lizenz (SPL) dürfen Sie zweisitzige aerodynamisch gesteuerte (mit Steuerflächen, keine Motordrachen) Ultraleichtflugzeuge innerhalb Deutschlands und in den meisten europäischen Ländern fliegen .
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter
- bei Beginn der Ausbildung: 16 Jahre
- zur Erlangung der Lizenz: 17 Jahre
- Körpergröße mind. 1,60 m bis max. 1,90 m
- Max. Körpergewicht inkl. eigener Kleidung 85 kg
- Körpergewicht in stimmigen Verhältnis zur Körpergröße (kein übermäßiges Übergewicht, normale Bewegungsfähigkeit)
- Körperliche und geistige Gesundheit (kein Asthma, akute Bandscheibenvorfälle, Diabetes, Herzbeschwerden o.ä.)
- keine körperlichen Lähmungen
Fachliche Voraussetzungen
- die theoretische Ausbildung
- die praktische Flugausbildung
Notwendige Unterlagen
Vor Beginn der Ausbildung müssen bei uns vorliegen
- vollständig ausgefüllte Ausbildungsanmeldung
- bei minderjährigen Bewerbern: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises
- Kopie des Tauglichkeitszeugnisses ( LAPL )
Theoretische Ausbildung
Die Theoretische Ausbildung umfasst 60 Stunden Unterricht in den Fächern
- Luftrecht
- Flugfunk
- Meteorologie (Wetter)
- Technik, Aerodynamik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Navigation
Zusätzliche erforderliche Ausbildungen
- Pyrotechnische Einweisung + Prüfung
- BZF I / II + Prüfung
Praktische Ausbildung
Die Praxis umfaßt 30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten UL und wird im Anschluß an die theoretischen Ausbildung absolviert
- davon mindestens 5 Std. im Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- mindestens 2 Überlandflüge mit Lehrer von mindestens 200 km mit Zwischenlandung
- praktische Einweisung zur Beherrschung des Uls in besondern Flugzuständen
- Pyrotechnische Einweisung (für das Rettungsgerät) + Prüfung
Prüfung
Es muss eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die Prüfungen werden von einem Prüfer für UL-Flugzeuge des Deutschen Aeroclubs am Fluggelände Waizenhofen abgenommen.
Gültigkeit Verlängerung
§ 45 Luft Personal Verordnung
- 60 Monate
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis
Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn folgende Forderungen innerhalb der letzten 24 Monate erfüllt worden sind:
- 12 Stunden Flugzeit auf ULs, RMS oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon 6 Stunden als verantwortlicher Pilot
- 12 Starts und Landungen
- sowie einen Überlandflug von mindest 1 Stunde mit Fluglehrer auf aerodynamisch gesteuerten ULs oder eine Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer
- Die Nachweise erfolgen im Flugbuch, von einem Lehrer oder Prüfer bestätigt.